Sie müssen eine sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten. Das gilt auch dann, wenn Sie nur einen Minijobber, eine Saisonarbeitskraft oder Familienangehörige angestellt haben.

Sie können die Betreuung Ihrer Mitarbeiter selbst übernehmen, wenn Sie die Lehrgänge des LUV-Modells absolvieren, sich intensiv in die Thematik einarbeiten, die Umsetzung für Ihren Betrieb selbst ausarbeiten und laufend aktuell halten.

Fehlt Ihnen die nötige Zeit hierzu, oder würden Sie den bürokratischen Aufwand lieber anderen überlassen? Dann haben wir ein interessantes Angebot für Sie.