Landwirtschaft

Betriebsberatung

Wir helfen Ihnen gerne

Egal ob Gemeinsamer Antrag, Düngebedarfsermittlung oder Agrardieselvergütung – bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Melden Sie sich einfach bei Andreas Bohn, wenn Sie Hilfe benötigen.

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Gemeinsamer Antrag

Folgende Möglichkeiten bieten wir Ihnen an:

  • Herr Bohn kommt zur Antragsberatung auf Ihren Betrieb – ein leistungsfähiger Internetzugang vorausgesetzt.
  • Sie kommen mit Ihren Unterlagen, nach vorheriger Terminabsprache, in die Geschäftsstelle und Herr Bohn bearbeitet mit Ihnen gemeinsamt den Antrag online über FIONA.

Aufgrund der derzeitigen „Corona“-Situation ist eine Bearbeitung nur online und telefonisch möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

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Agrardieselvergütung

Wir unterstützen Sie gerne bei der Bearbeitung Ihres Gasölantrages bzw. lassen Ihen das erforderliche Formular zukommen. Weitere Informationen und das Online-Formular finden Sie auf der Seite der Zoobehörde.

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Nährstoffbilanz / Stoffstrombilanz

Jährlich müssen Sie als Betriebsinhaber einen betrieblichen Nährstoffvergleich als Flächenbilanz oder aggregierte Schlagbilanz für Stickstoff und Phosphat bis spätestens 31. März des Folgejahres für das abgelaufene Düngejahr (Wirtschafts- oder Kalenderjahr) erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz war in der Vergangenheit mit einer Excel-Tabelle möglich. Das ist nicht mehr der Fall. Unter nachfolgendem Link können Sie Ihren Nährstoffvergleich online erstellen.

Düngebedarfsermittlung

Nach den Vorgaben der neuen Düngeverordnung muss vor einer Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen (mehr als 50 kg Stickstoff oder 30 kg Phosphat je ha und Jahr), die notwendige Düngemenge ermittelt werden.

Diese Düngebedarfsermittlung ist sowohl vor einer organischen als auch vor einer mineralischen Düngung notwendig. Sie muss für jede Kultur und jeden Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit durchgeführt werden.
Eine Bewirtschaftungseinheit sind: Alle Schläge mit gleicher Kultur, gleicher Vorfrucht, gleicher Düngung und gleichem Ertragsniveau.
Wir bieten Ihnen an, diese Düngebedarfsermittlung nach den Vorgaben der neuen Düngeverordnung für Sie zu erstellen. Das Formblatt mit den wichtigsten Daten die wir für die Erstellung brauchen, finden Sie hier auf der Seite zum Download.

Grundsätzlich muss für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit eine Düngeberechnung erstellt werden.
Es ist jedoch möglich bei gleicher Kultur, gleicher Vorfrucht und gleichem Ertragsniveau mehrere Schläge auf eine Berechnung zusammen zu fassen.

Es ist möglich z. B. für zehn Grünlandschläge, die Sie 4 mal jährlich Mähen und bei denen die Düngemaßnahmen und das Ertragsniveau vergleichbar sind, die Vorgaben mit einer Berechnung zu erfüllen. Gleiches ist im Ackerbau möglich. Die Vorlage sollten Sie für die Anzahl Ihrer notwendigen Schläge/Berechnungen kopieren oder Sie können bei uns die entsprechende Anzahl an Vordrucken anfordern.

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Düngeverordnung

Seit dem 1. Mai 2020 ist es Pflicht, für jeden Schlag beziehungsweise jede Bewirtschaftungseinheit die Düngemaßnahme zu dokumentieren. Dies muss spätestens zwei Tage nach der Ausbringung erfolgen. Aufzuzeichnen sind die Größe des Schlages bzw. Bewirtschaftungseinheit, Art und Menge des Nährstoffträgers (Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrat) und ausgebrachte Menge an Gesamt-N und Phosphat, bei organischen Düngemitteln zusätzlich die Menge an verfügbarem Stickstoff.
Da es zum Teil sehr unübersichtlich ist, wer in den „Roten“ oder „Grünen“ Gebieten aufzeichnungspflichtig ist, finden Sie unten einen Link zu den „Entscheidungsbäumen“. Diese zeigen Ihnen in einem Fließdiagramm die Lösung für Ihren Betrieb an.

Neben der Tagebuch-Aufzeichnung der Düngung gibt es auch noch die schlagweise Aufzeichnung und ein Schlagkarteiblatt.

 

Ihr Ansprechpartner

ANDREAS BOHN

ANDREAS BOHN

ANTRAGSBERATUNG

 

Mobil: 0172 8632975

ferienhof.bohn@t-online.de